Transplantationsgesetz (TPG)

Rechtssicherheit bietet das Transplantationsgesetz, das der Bundestag und der Bundesrat in breitem Konsens verabschiedet haben und das am 1. Dezember 1997 in Kraft getreten ist.

Seitdem gelten in der Bundesrepublik wie in den anderen europäischen Ländern auch klare gesetzliche Regelungen für die Organspende und die Organtransplantation.
Transplantationen lebenswichtiger Organe wie Herz, Leber oder Niere dürfen nur in dafür zugelassenen Transplantationszentren wie z.B.  dem Universitätsklinikum Münster, vorgenommen werden.