Alle niedergelassenen Ärzte in Westfalen-Lippe sind dazu verpflichtet, auch außerhalb der von ihnen angekündigten Sprechstundenzeiten die ärztliche Versorgung ihrer Patienten zu gewährleisten. Die KVWL (= Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe) hat im Rahmen der ihr vom Gesetzgeber übertragenen Aufgaben die Pflicht, für die ausreichende Notfallversorgung der Bürger außerhalb der Praxisöffnungszeiten zu sorgen und organisiert daher den Notfalldienst niedergelassener Ärzte in Westfalen-Lippe.
Tätig sind hier die Ärzte des Kammer-Bezirks.
Durch die räumliche Nähe zum St. Marien-Hospital Lüdinghausen ist eine unmittelbare und zeitnahe, diagnostische Abklärung sowie eine direkte, ärztliche Weiterbehandlung durch Ärzte des Krankenhauses gewährleistet.