Weiterbildungsstätte

Gemäß §§8 und 9 der Weiterbildungsordnung hat die Ärztekammer Westfalen-Lippe für die
Gebiete Chirurgie, Gastroenterologie, Geriatrie, Innere Medizin und Unfallchirurgie
sowie
gemäß §38 Abs. 3 und 4 Heilberufungsgesetz NW für die
Abteilung Geriatrie als Weiterbildungsstätte für Geriatrie und Innere Medizin

und der
Abteilung Chirurige als Weiterbildungsstätte für Plastische und Ästhetische Chirurgie
eine Weiterbildungsbefugnis erteilt.
Für die aufgeführten Gebiete ist unser Haus deshalb als Weiterbildungsstätte anerkannt.

Die anerkannten Weiterbildungszeiten sind im Folgenden aufgeführt:

Weiterbildung Chirurgie

Weiterbildung Geriatrie

Weiterbildung Innere Medizin